05 003 300 ff.). Mit ständigen Ausflüchten auf angebliche Fehler Dritter vertröstete er die geprellten Kunden während rund 3 Monaten. Der Erfolg der Hinhaltetaktik veranschaulicht das grosse Vertrauen, das die Geschädigten in den Beschuldigten setzten. Angemessen erscheinen der Kammer 13 Monate Freiheitsstrafe, die hälftig asperiert werden. Das Zwischenresultat beläuft sich auf eine Freiheitsstrafe von 75.5 Monate. 28.8 AA.________ und AB.________ (Ziff. 1.3.2. AKS; Deliktsbetrag: CHF 120'000.00) Der Deliktsbetrag von CHF 120'000.00 ist ebenfalls stattlich.