sogleich hinterging und einen der wenigen Kunden der AG «ausnahm». Angemessen erscheinen der Kammer 20 Monate Freiheitsstrafe. Diese werden im Umfang von ½, ausmachend 10 Monate, asperiert. Es ergibt sich ein Zwischenresultat von 55 Monaten Freiheitsstrafe. 28.5 AM.________ (Ziff. 1.2.13.1. AKS; Deliktsbetrag CHF 150'000.00) Für diesen rechtskräftigen erstinstanzlichen Schuldspruch wird vorab auf die Zusammenfassung der Kammer (E. 11 oben), die Anklageschrift (pag. 16 100 077 ff.) sowie die Beweiswürdigung des WSG (pag. 18 856 ff.) verwiesen. Auch hier ist der Deliktsbetrag von CHF 150'000.00 erheblich.