nichts anmerken und war quasi «die Ruhe selbst» (pag. 18 1291, Z. 32). Sein Vorgehen offenbart eine sehr hohe kriminelle Energie und zeugt von einer gewissen Kaltblütigkeit. Beweggrund und Ziel des Beschuldigten war es, ungerechtfertigt zu Geld zu kommen, um einen über seinen Verhältnissen liegenden Lebensstil zu finanzieren – womit er wiederum die Fassade des erfolgreichen Treuhänders bedienen und aufrechterhalten konnte. Eine besondere Zwangssituation ist dabei nicht ersichtlich. Der «Domino-Effekt», den die Verteidigung oberinstanzlich beschrieb, ist für die Kammer nicht nachvollziehbar.