Verfügungsbefugnis über Teile ihres Vermögens und kontrollierten ihn nicht laufend (soweit ihnen dies überhaupt möglich und zumutbar gewesen wäre). Wenn die geprellten Kunden misstrauisch wurden und Nachforschungen zu den verwalteten Vermögenswerten anstellten, fälschte der Beschuldigte Urkunden, um die Zweifel an ihm auszuräumen oder er hielt Kunden über Monate hin. Trotz seiner mehrjährigen Delinquenz und dem dauernden Druck einzelner geprellter Kunden liess sich der Beschuldigte gegenüber seinem Umfeld und insbesondere seiner damaligen Ehefrau L.________ nichts anmerken und war quasi «die Ruhe selbst» (pag.