88 teidigung ist nicht davon auszugehen, die Geschädigten seien mit dem Beschuldigten auf Augenhöhe gewesen und hätten es diesem erschreckend einfach gemacht zu delinquieren. Der Beschuldigte hat sich nach Ansicht der Kammer mit einem bestechenden Auftreten und seinem jovialen Wesen als vertrauenswürdiger Treuhänder hervorgetan. Das aufgebaute Vertrauen – mitunter von seinem langjährigen Freund BG.________ oder des von ihm quasi abhängigen E.________ – hat er sodann schamlos ausgenutzt.