Um einen Ausgangspunkt für die Strafzumessung zu erhalten, greift die Kammer auf die Masterarbeit «Angemessene Strafzumessung im Wirtschaftsstrafrecht» von TANJA GRABER, Staatsanwältin Thurgau, vom 30. Juni 2011, Competence Center Forensik und Wirtschaftskriminalität, Universität Luzern, sowie auf die Weisungen der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern zurück. In der Masterarbeit GRABER wird bei einem Deliktsbetrag von CHF 100‘000.00 ohne Rückzahlungen und ohne Qualifikation eine Freiheitsstrafe von einem Jahr als angemessen erachtet (S. 24).