27. Einsatzstrafe (Falsche Anschuldigung z.N. von C.________; Ziff. 1.1.3. AKS) 27.1 Objektive Tatschwere Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist nicht zu bagatellisieren. An einer Veruntreuung im Deliktsbetrag von CHF 30'000.00 beteiligt gewesen zu sein, ist eine schwerwiegende Anschuldigung. Es macht entgegen dem WSG einen Unterschied, ob C.________ aufgrund einer falschen Anschuldigung einer Privatperson oder aufgrund selbstständiger polizeilicher Ermittlungen in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden gerät. Die falsche Anschuldigung hatte das Potenzial, die Angaben C's.