Dieser Umstand soll sich in der Strafe niederschlagen. Das wiederholte Delinquieren des Beschuldigten im vorliegenden Fall stellt ein massgebendes Kriterium zur Bestimmung der schuldangemessenen Strafe dar. Dies wird durch die konkrete Methode zur Bildung der Gesamtstrafe korrekt abgebildet. Dem engen Sachzusammenhang, den die Delikte teilweise zueinander aufweisen («Domino-Effekt»), wird mit unterschiedlichen Asperationsfaktoren begegnet – andernfalls wäre der Strafrahmen bei der vorliegenden Vielzahl an Einzelhandlungen ohnehin schnell ausgeschöpft (vgl. MATHYS, a.a.O., N 502).