Die Kammer erachtet mit den Parteien (E. 5 oben) nur Freiheitsstrafen als angemessen. Der Beschuldigte verübte während rund 7 Jahren in hoher Kadenz zahlreiche Straftaten. Selbst die Einreichung einer Strafanzeige sowie die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen ihn im Frühjahr 2011 hielten ihn nicht davon ab, weitere Kundengelder von CHF 470'000.00 zu veruntreuen (Verfahrenskomplex «T.____ AG»), die N.________ um CHF 42'000.00 zu betrügen und mehrere falsche Urkunden zu erstellen (vgl. auch das Urteil der Staatsanwaltschaft Zug vom 13. Juni 2017;