_ gilt folglich als Nichtschuldiger. Gemäss der nachfolgend zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichts ist der Strafrichter an ein Urteil, das freigesprochen oder das Verfahren eingestellt hat, gebunden. Gestützt auf die unten ebenfalls zitierte abweichende Lehrmeinung prüft das Gericht aber dennoch, ob C.________ in die Veruntreuung zum Nachteil der V._____ AG involviert war.