__ GmbH mit Mitteln der V._____ AG gewusst. Ausserdem sei dem Beschuldigten die Aussage von Rechtsanwalt D.________ entlockt worden. 21.2 Beweiswürdigung der Kammer Erneut wird vorab auf die korrekten Zusammenfassungen des WSG betreffend die verfügbaren Dokumente (pag. 18 736 f.) sowie die Aussagen des Beschuldigten (pag. 17 737 f.) und von C.________ (pag. 18 738) verwiesen. Das WSG präsentierte die verfügbaren Beweismittel auch zu diesem Vorwurf korrekt und hielt beweiswürdigend fest (pag.