21. Falsche Anschuldigung zum Nachteil von C.________ (20. Februar 2012; Ziff. 1.1.3. AKS) Der Vorwurf ergibt sich – auch hier – aus der Anklageschrift (pag. 16 100 010 ff.) sowie zusammengefasst aus dem Motiv des WSG (pag. 18 735 f.). 21.1 Vorbringen der Parteien, bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Wie schon in erster Instanz wird seitens der Verteidigung bestritten, dass der Beschuldigte wider besseren Wissens und in der Absicht, eine Strafverfolgung herbeizuführen, gehandelt habe. Er habe gute Gründe für die Annahme gehabt, C.________ habe von der Rückzahlung des Darlehens der BH.____ GmbH mit Mitteln der V.___