+ AD.________ sollte der T.____ AG ein Reugeld von CHF 10'000.00 anfallen. Dem Beschuldigte fiel das Reugeld von CHF 10'000.00 somit nur unter der aufschiebenden Bedingung zu, dass das Ehepaar AC. + AD.________ vom Vertrag zurücktritt. Da es nicht vom Willen des Beschuldigten abhängig war, welche der drei Bedingungen eintreten würde, war er verpflichtet, den gesamten Betrag bis zum Eintritt einer der drei Bedingungen im Wert zu erhalten.