Wie angeklagt beabsichtigte das Ehepaar AC. + AD.________, in Luzern für CHF 1,975 Mio. eine von der T.____ AG vermittelte Liegenschaft zu kaufen. Daher schloss es mit dieser, handelnd durch den Beschuldigten, am 11. Dezember 2012 einen "unwiderruflichen Reservationsvertrag" 78 ab und verpflichtete sich darin, eine Reservationsgebühr von CHF 130'000.00 zu bezahlen. AC.________ überwies diese Valuta 13. Dezember 2012 auf das Kontokorrent-Konto der T.____ AG bei der ZUKB.