77 kehrungen zur Gewährleistung der Rückzahlung getroffen. Der Saldo des Kontos nahm aufgrund der laufenden Kosten immer mehr ab. Der Beschuldigte, der als einziger Verantwortlicher vom Rückerstattungsanspruch P's.________ wusste, unternahm nichts und war offensichtlich nicht zur Rückzahlung gewillt. Aus der Tatsache, dass letztlich eine Teilrückzahlung von CHF 120'000.00 geleistet wurde (pag. 15 034 001), kann nichts zugunsten des Beschuldigten abgeleitet werden.