Dass die T.____ AG anderweitig zu jederzeitigem Ersatz imstande gewesen sei, wie die Verteidigung geltend macht, stimmt offensichtlich nicht. Die Kontoauszüge bei der ZUKB zeigen in Anbetracht der hohen Zahlungs- und Aufbewahrungsverpflichtungen eine desolate finanzielle Lage auf (vgl. dazu auch die Ausführungen in E. 18.2 oben). Nach dem Vertragsrücktritt von P.________ wurden keinerlei Vor-