Als P.________ am 17. Januar 2013 seinen Rücktritt vom Kaufvertrag verkündete (pag. 04 011 014) waren auf dem ZUKB-Konto nicht ausreichende Mittel für die nunmehr fällige Rückzahlung der CHF 220'000.00 vorhanden. Mit dem verfügbaren Guthaben von rund CHF 110'000.00 waren nicht einmal die Forderungen von AA.________ und AB.________ (E. 18 oben) sowie von AC.________ gedeckt, der kurz zuvor ebenfalls eine zweckgebundene «Reservationsgebühr» von CHF 130'000.00 auf das Konto überwiesen hatte (pag. 07 721 007; vgl. E. 20 unten). Durch die Vermengung des von P.___