1.3.3.2. AKS). Die ursprünglich überwiesenen CHF 20'000.00 wurden innert einem Monat verbraucht – offenbar für laufende Aufwendungen der AG (pag. 07 721 004 f.). Von den später überwiesenen CHF 100'000.00 bezog der Beschuldigte am Folgetag CHF 45'000.00 für sich (pag. 07 721 005; pag. 07 722 051). Trotz der weiteren Überweisung von CHF 100'000.00 durch P.________ am 13. November 2012 reduzierte sich der Saldo des Kontos derart, dass an eine Rückzahlung bzw. Weiterleitung des Geldes nicht mehr zu denken war. Als P.________ am 17. Januar 2013 seinen Rücktritt vom Kaufvertrag verkündete (pag.