Der Beschuldigte war faktisch geständig, auch wenn er sich trotz U-Haft auch in diesem Fall irgendwie rechtfertigen bzw. behaupten wollte, eigentlich seien die CHF 220'000.00 so etwas wie eine Provision gewesen. Er gab aber schliesslich zu, dass es sich bei den CHF 220'000.00 um eine Reservationsgebühr für einen geplanten Grundstückkauf in Oftringen gehandelt habe, der letztlich nicht zustande gekommen sei, so dass die CHF 220'000.00 nicht für die Bezahlung privater und geschäftlicher Rechnungen hätten verwendet werden dürfen. Dass das Geld abredewidrig verwendet wurde, ergibt sich aus den Bankauszügen der T.____ AG bei der ZUKB.