18 877): Beweiswürdigend ist in einem ersten Schritt zu klären, wer an den CHF 220'000.00, welche gesamthaft an die T.____ AG flossen, wirtschaftlich berechtigt war (wobei festzustellen ist, dass sich nicht mehr klären liess, warum CHF 20'000.00 mehr als vertraglich vereinbart überwiesen worden waren). Wie oben ausgeführt überwies die J.___ GmbH CHF 20'000.00 und die CU.____ GmbH [heute CV.____ GmbH] CHF total 200'000.00. Gemäss den Eingaben der genannten Firmen an das Gericht [pag. 18 308] war P.________ am gesamten Betrag wirtschaftlich berechtigt. Das Gericht stellt auf diese Eingaben ab, zumal auch der Beschuldigte P.____