__ und AB.________. Die Anzahlung von CHF 220'000.00 sei mit Einnahmen aus anderweitigen Liegenschaftsverkäufen grösstenteils zurückbezahlt worden. 19.2 Beweiswürdigung der Kammer Zum Sachverhalt (pag. 18 873 ff.) sowie den Aussagen des Beschuldigten (pag. 18 875 f.) und von AV.________ (pag. 18 876) wird auf die korrekten Erwägungen des WSG verwiesen. Dieses hielt beweiswürdigend fest (pag. 18 877): Beweiswürdigend ist in einem ersten Schritt zu klären, wer an den CHF 220'000.00, welche gesamthaft an die T.__