__ und AB.________ bezahlt hat, wie die Verteidigung in erster und oberer Instanz vorbrachte. Weder AW.________, noch AV.________ machten dahingehende Aussagen. Letzterer beabsichtigte nur Rückzahlungen an P.________ und das Ehepaar AC. + AD.________ zu leisten (pag. 05 030 016, Z. 769 ff.). Die CP._____ AG teilte der Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 29. März 2017 im Namen von AA.________ und AB.________ mit, dass sie wegen voraussichtlicher Uneinbringlichkeit auf die Geltendmachung ihrer Forderung verzichtet habe (pag. 07 750 005 ff.). Eine Rückzahlung fand somit nicht statt, was eine ständige Ersatzbereitschaft aufseiten der T.____ AG ebenfalls klar widerlegt.