__ während eines laufenden Strafverfahrens, in dem ihm wiederholt vorgeworfen worden war, Geld von Kunden unrechtmässig verwendet zu haben, handelte, kann sein Verhalten nicht anders als mit den Worten "sehr dreist" umschrieben werden. Zusammenfassend erachtet das Gericht den angeklagten Sachverhalt mit der Präzisierung, dass die CHF 120'000.00 nicht von der CP._____ AG, sondern von AA.________ und AB.________ stammten, als erstellt.