Die konkrete Geldverwendung geht aus der detaillierten Einvernahme der Kantonspolizei vom 27. Januar 2014 hervor, darauf sei verwiesen. Auffällig ist insbesondere, dass sich der Beschuldigte wie angeklagt schon am 31. August 2012, also am Tag des zweiten Geldeingangs, CHF 15'000.00 auf sein privates Konto überwies (pag. 07 722 022), was seine verzweifelte finanzielle Situation deutlich zu Tage treten lässt. Angesichts dessen, dass A.________ während eines laufenden Strafverfahrens, in dem ihm wiederholt vorgeworfen worden war, Geld von Kunden unrechtmässig verwendet zu haben, handelte, kann sein Verhalten nicht anders als mit den Worten "sehr dreist" umschrieben werden.