Dies ändert nichts daran, dass die total CHF 120'000.00 nicht für die Bezahlung von Rechnungen der T.____ AG bzw. des Beschuldigten privat hätten verwendet werden dürfen. Nachdem A.________ zunächst noch behauptet hatte, das Geschäft sei einfach noch nicht fertig, das Geld aber nicht unrechtmässig verwendet worden, gab er gegenüber der Kantonspolizei schliesslich zu, dass die CHF 120'000.00 nicht für die Begleichung von Rechnungen hätten verwendet werden dürfen. Anlässlich der Hauptverhandlung sagte der Beschuldigte, der Vertragszweck sei in der Anklageschrift korrekt festgehalten.