_ überwiesene «Reservationsgebühr» von CHF 120'000.00 abredewidrig verwendet wurde. Seitens der Verteidigung wird jedoch vorgebracht, die Ersatzbereitschaft müsse aus Sicht der Empfängerin, also der T.____ AG, beurteilt werden und habe bestanden. 18.2 Beweiswürdigung der Kammer Es wird vorab auf die Ausführungen des WSG zu den verfügbaren Dokumenten (pag. 18 869 f.) sowie den Aussagen des Beschuldigten und von AV.________ (pag. 18 870) verwiesen. Das WSG präsentierte die vorhandenen Beweismittel umfassend und korrekt. Beweiswürdigend hielt es fest (pag. 18 871 f.): Zur T.____ AG, Ziff. 1.3.1 der Anklageschrift