Der R. A._____ AG standen auch keine weiteren liquiden 72 Mittel zum Ersatz zur Verfügung. Andernfalls wären die Handwerkerrechnungen bezahlt und kein Bauhandwerkerpfandrecht eingetragen worden. 17.3 Rechtliche Würdigung Der Beschuldigte nahm vom Ehepaar H.________ CHF 140'000.00 als Anzahlung für den Kauf eines Hauses entgegen.