___ bestätigt. Mit Email vom 25. November 2010 – lange vor der öffentlichen Beurkundung – teilte er diesem unter dem Betreff «Fischbach» mit, dass ein Gewinn von CHF 132'000.00 anfallen werde (pag. 05 010 229). Er hatte offenbar schon zu diesem Zeitpunkt die Absicht, das erhaltene Geld im eigenen Interesse zu verwenden. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung resp. Verwendung im Interesse des Ehepaars H.________ verletzte der Beschuldigte sogleich. Er liess sich das Geld auf das Konto bei der Neuen Aargauer Bank überweisen, dessen Saldo massiv überzogen war (pag. 07 461 021).