71 trags war die Verschaffung des Eigentums an der Liegenschaft CO.________ (Adresse), wobei sich der Beschuldigte als Vertreter der bisherigen Eigentümer auswies (pag. 18 412, Z. 69 ff.). Im Vorvertrag wurden zugleich bauliche Änderungen beim Kaufobjekt vereinbart, die im Kaufpreis inbegriffen sein sollten. Nach Unterzeichnung des Vorvertrags sollten die Käufer eine erste «Anzahlung» von CHF 140'000.00 leisten, was das Ehepaar H.________ sogleich durch Überweisung und quittierte Barübergabe an die R. A._____ AG tat (pag. 07 461 021 f.; pag. 05 004 347).