Dies deswegen, weil der Beschuldigte die ihm anvertrauten CHF 140'000.00 teilweise nicht dem vertraglichen Zweck entsprechend verwendete. Mit anderen Worten gelingt der Nachweis nicht, dass A.________ die ganzen CHF 140'000.00 abredewidrig verwendete bzw. gelangt das Gericht zum Schluss, dass seine Aussage, ein Teil der CHF 140'000.00 sei ihre Provision gewesen, zutreffend ist. Denn entgegen der Suggestion in der Anklageschrift ergibt sich aus dem Vertrag zwischen der R. A._____ AG und dem Ehepaar H.________ nicht, dass diese die CHF 140'000.0 stets zur Verfügung des Ehepaars halten musste, sondern nur, dass das Geld zur Erstellung der Innenausbauten verwendet werden müsse.