_ ist nicht bestritten. Gemäss der Verteidigung sei dieses Geld jedoch wie vorgesehen für einen Innenausbau verwendet worden. Der Restbetrag sei dem Beschuldigten bzw. der R. B.________(KlG) zur freien Verfügung gestanden. Die Generalstaatsanwaltschaft bemängelt, dass das WSG fälschlicherweise vom finanziellen Schaden auf den Deliktsbetrag geschlossen habe.