1.2.12.2.2. AKS). Ausserdem liess er seine Geschäftspartner, AT.________ und C.________, während der gesamten Vertragsbeziehung über seine Machenschaften im Dunkeln (vgl. dazu die Aussagen von AT.________ im Zivilverfahren der CK._____ AG gegen G.________, pag. 07 531 188, Z. 141 ff.). Er fälschte auf dem Generalunternehmervertrag die Unterschrift von C.________ und umging dadurch, wie bei den späteren Vergütungsaufträgen, die Unterschriftenregelung der Kollektivunterschrift zu zweien (vgl. den rechtskräftigen Schuldspruch wegen Urkundenfälschung gemäss Ziff. 1.2.12.2.1. AKS).