Geplant war offenbar, dass ein Grossteil der Bauführerarbeiten durch CI.________, den Bruder von G.________, erbracht werden sollte, nur so konnte sich das Ehepaar G.________ den Bau überhaupt leisten. Gestützt auf den GU-Vertrag wurde bei der AKB ein auf die S.___ GmbH lautendes GU-Konto eröffnet, auf welches das Ehepaar G.________ Valuta 5. Mai 2010 CHF 100'000.00 überwies. Innerhalb von ca. einem Monat hob der Beschuldigte davon total CHF 95'000.00 in bar ab und verwendete das Geld für eigene Zwecke bzw. die der R.___ (Unternehmensgruppe)-Gesellschaften. Wofür genau ergibt sich aus den Akten naturgemäss nicht, jedenfalls nicht für den Bau des Hauses des Ehepaar G.________. Damit A.__