_ gegeben hätte. Andererseits daraus, dass er Geld seiner Eltern und Schwiegereltern verwendete, um den Grossteil der unrechtmässig bezogenen Gelder zurückbezahlen zu können, auch das hätte er nicht getan, hätte er das Geld bestimmungsgemäss verwendet. Angesichts der vorhandenen Dokumente bedarf es seines Geständnisses ohnehin nicht, um den angeklagten Sachverhalt als erstellt zu erachten. Zusammenfassend ergibt sich Folgendes: Der Beschuldigte schloss namens der S.___ GmbH im Herbst 2009 mit dem Ehepaar G.________ einen GU-Vertrag über die Erstellung eines Einfamilienhauses in Zuchwil ab. Geplant war offenbar, dass ein Grossteil der Bauführerarbeiten durch CI.