_ war gegenüber der Kantonspolizei vollumfänglich geständig, gegenüber der Staatsanwaltschaft versuchte er dann aus nicht nachvollziehbaren Gründen geltend zu machen, einen Teil der drei Bargeldbezüge doch rechtmässig verwendet zu haben. Dass es sich dabei um eine untaugliche Schutzbehauptung handelt, ergibt sich einerseits daraus, dass er zugegebenermassen die Vergütungsaufträge an die Bank fälschte, was er nicht hätte tun müssen, wenn er das Geld wirklich dem Bauführer CI.________ gegeben hätte.