_ abgehoben hat. Er fälschte zu diesem Zweck auf drei Vergütungsaufträgen die Unterschrift von C.________, da auf das Konto nur mit Kollektivunterschrift zu zweien zugegriffen werden durfte. Strittig ist hingegen, wozu der Beschuldigte die erhältlich gemachte Summe verwendete. Seitens der Verteidigung wird vorgebracht, dass eine zweckgemässe Verwendung naheliege, weil die offenen Handwerkerrechnungen letztlich bezahlt worden seien. 16.2 Beweiswürdigung der Kammer Für die vorhandenen Dokumente (pag. 18 846 f.) sowie eine Zusammenfassung der Aussagen des Beschuldigten (pag. 18 847 ff.), von C._