Dass Gelder der STWEG Z.________ zweckentfremdet wurden, zeigt sich nicht zuletzt anhand der Aussagen von C.________ und BN.________. Beide sagten aus, die R.___(Unternehmensgruppe) sei mehrmals von einem Hauswart der Liegenschaft wegen ausstehender Lohnzahlungen angegangen worden. Bei der Kontrolle hätten sie festgestellt, dass Barbezüge mit «für Hauswart» vermerkt worden seien, die offensichtlich nicht dem angegebenen Zweck zugeführt wurden (pag. 05 010 235, Z. 72 ff.; pag. 05 270 005, Z. 156 ff.). Bemerkenswert ist sodann, von welchen Konten der STWEG die Überweisungen und Barbezüge jeweils getätigt wurden. Vom