Die CHF 887'90 flossen Valuta 18. Juni 2009 von der STWE zur CH._____ AG und von dort am 10. September 2009 auf das Konto des Beschuldigten, das zuvor einen Stand von CHF 323.90 gehabt hatte. Vier Tage später hob er von dort CHF 1'200.00 in bar ab. Anlässlich der Hauptverhandlung sagte der Beschuldigte aus, das ihm vorgehaltene Vorgehen sei zutreffend. Das Gericht gelangt daher zum Schluss, dass sich der Sachverhalt wie angeklagt ereignete und er sich unrechtmässig bereichern wollte.