_ etwas weniger als drei Jahre und die CHF 27'000.00 sind daher zu Gunsten des Beschuldigten gerechnet. Bezüglich der Überweisung Nr. 13 war A.________ direkt geständig, bei allen anderen versuchte er zwar sinngemäss geltend zu machen, es habe sich um Entgelt für Verwaltungstätigkeit gehandelt, um auf konkrete Vorhalte zu sagen,