In Ziff. 1.2.5.1 der Anklageschrift wirft der Staatsanwalt dem Beschuldigten vor, zwischen dem 14. Juli 2007 und dem 16. März 2010 von den Konti der STWE mindestens CHF 45'360.45 unrechtmässig verwendet zu haben. Für die Beweiswürdigung wurden die Lemmata der Anklageschrift wieder durchnummeriert. Der Staatsanwalt führte 20 Überweisungen von Konti der STEW auf Konti der R. D.___ GmbH und der R. B.________(KlG) im Gesamtbetrag von CHF 72'360.45 auf und zog davon CHF 27'000.00 ab. Daraus ist zu schliessen, dass er von einer dreijährigen Tätigkeit A's.