Dies ändert nichts daran, dass die Honorarvereinbarung zwischen der STWE und dem Beschuldigten klar und unmissverständlich war. Pro Jahr war ein Pauschalhonorar von CHF 7'200.00 (also CHF 600.00 pro Monat) vereinbart, das quartalsweise bezahlt werden sollte. Hinzu kam der ausserordentliche Aufwand, der mit höchstens CHF 1'800.00 pro Jahr in Rechnung gestellt werden durfte. Total war also ein Honorar von höchstens CHF 9'000.00 möglich.