Dennoch konnte er sich auch im Zusammenhang mit der STWE Z.________ nicht zu einem direkten Geständnis durchringen, sondern versuchte, sich immer wieder herauszureden. Der äussere Ablauf der Ereignisse, wie er in der Anklageschrift geschildert ist, ist aufgrund der Akten erstellt und unbestritten: Die STWE Z.________ wählte A.________ per 12. Juni 2007 als ihren neuen Verwalter, und zwar als Nachfolger der BE._____AG. Dieser sagte schon gegenüber der Kantonspolizei aus, das Mandatsverhältnis habe mit der R.___(Unternehmensgruppe) bestanden. Anlässlich der Hauptverhandlung liess sich nicht mehr klären, warum das nicht so im Protokoll der STWE stand.