Die Verteidigung macht geltend, der Beschuldigte habe über einen Zeitraum von 3 Jahren ein Honorar von CHF 49'000.00 bezogen. Dies sei angesichts des enormen Verwaltungsaufwands angemessen. Er habe das Mandat in einem chaotischen Zustand übernommen und die STW-Eigentümer hätten ihre Beiträge einfach nach Lust und Laune bezahlt. Wenn auch objektiv kein Anspruch auf ein Honorar in dieser Höhe bestanden habe, so zumindest subjektiv. 15.2 Beweiswürdigung der Kammer Für die vorhandenen Dokumente (pag. 18 797) und eine Zusammenfassung der Aussagen des Beschuldigten (pag. 18 797 ff.) sowie von C.________ und BN.