Schon die Entwicklung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Beschuldigten und BG.________ veranschaulicht das besondere Vertrauensverhältnis zwischen den beiden. Von der BT.________ Treuhand, über die BE._____ AG bis zur R. B.________(KlG) folgte BG.________ über Jahre stets dem Beschuldigten. Es spielte für ihn keine Rolle, für wen dieser arbeitete und welche Gesellschaft sein Vertragspartner war, der Beschuldigte war für BG.________ einfach «sein» Treuhänder. Dies ergab sich so, weil BG.________ kaum Deutsch spricht und sich auf Italienisch mit dem Beschuldigten verständigen konnte (pag. 05 004 091, Z. 274; pag. 05 100 010, Z. 32).