In Prüfung der konkreten Beträge kommt das Gericht zum Schluss, dass jeweils der höhere Betrag nicht für tatsächlich erbrachte Leistungen der R. B.________(KlG) überwiesen wurde. Daher erachtet das Gericht folgende Überweisungen als unrechtmässig: Nr. 3, 5, 9, 12, 14, 21 und 24. Bei Nr. 12 kommt hinzu, dass diese, gleich wie Nr. 18, auf ein Konto der R. D.___ GmbH und nicht der R. B.________(KlG) floss, wofür es ebenfalls keine nachvollziehbare Begründung gibt. Das Gericht erachtet daher auch die Überweisung Nr. 18 als unrechtmässig.