Wie er die CHF 75'000.00 berechnete, lässt sich der Anklageschrift nicht exakt entnehmen, der Staatsanwalt verwies auf die Aussagen des Beschuldigten und von BG.________. Da A.________ behauptete, die ganzen rund CHF 112'000.00 seien gerechtfertigt gewesen, ist in einem ersten Schritt der Frage nachzugehen, eine wie hohe Entschädigung für die Zeit von Frühling 2007 bis November 2009 (von diesem Datum stammt die letzte Überweisung, obwohl das Mandat noch mindestens bis im Oktober 2010 weiterlief) als angemessen bzw. erstellt erachtet werden kann.