Im Zusammenhang mit Ziff. 1.2.4.1.2 der Anklageschrift, den total 27 Überweisungen vom Konto der V._____ AG auf die Konti der R. B.________(KlG) bzw. der R. D.___ GmbH, gilt es folgendes festzuhalten: Die Staatsanwaltschaft listete insgesamt 27 Überweisungen zu Lasten des Kontos der V._____ AG im Totalbetrag von CHF 112'440.25 auf. A.________ bestritt nicht, diese Überweisungen zu Gunsten der R. B.________(KlG) und der R. D.___ GmbH vorgenommen zu haben, gab aber sinngemäss an, dabei habe es sich um die Vergütung der Leistungen der R. B.________(KlG) für die V._____ AG gehandelt, die Transaktionen seien also nicht unrechtmässig gewesen.