Auch ohne dieses Geständnis wäre kein anderer Beweisschluss möglich. Angesichts der Zahlungsempfänger, die in keinem Zusammenhang zur V._____ AG standen, und in Würdigung der Aussagen BG's.________ ist erstellt, dass A.________ die Gelder unrechtmässig verwendete. Gestützt auf die Ausführungen im allgemeinen Teil erachtet es das Gericht als erwiesen, dass weder A.________ noch die R.___ (Unternehmensgruppe)-Gesellschaften ersatzfähig gewesen wären. Das Gericht erachtet daher den angeklagten Sachverhalt als erstellt.