A.________ war in Bezug auf alle 14 in Ziff. 1.2.4.1.1 der Anklageschrift aufgeführten Überweisungen zu Lasten des Kontos der V._____ AG geständig. Er gab zu, die Überweisungen selbst vorgenommen und die Gelder nicht für die V._____ AG, sondern für sich selbst, E.________ und die R. B.________(KlG) verwendet zu haben (indem er an diese adressierte Rechnungen über das Konto der V._____ AG bezahlte), sowie das Darlehen der BH.____ GmbH, das ihm privat gewährt worden war, zurückbezahlt zu haben. Auch ohne dieses Geständnis wäre kein anderer Beweisschluss möglich.