__ AG noch Kundin bei der BT.________ Treuhand bzw. der BE._____AG war, wurde er ja stets vom Beschuldigten betreut), andererseits als seinem Freund. Die unrechtmässigen Geldbezüge (Ziff. 1.2.4.1 der Anklageschrift) 58 Dass dem Beschuldigten die Vermögenswerte der V._____ AG anvertraut waren, er sie also nur zu deren Gunsten bzw. im Einverständnis von deren Eigentümer zu Gunsten der W.____ GmbH verwenden durfte, ist offensichtlich und auch von A.________ nicht bestritten.